Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Allgemeines/Geltung

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der SES Smart-Entertainment-Solutions GmbH (nachfolgend „Lieferant“) und unseren Kunden und Vertragspartnern (nachfolgend „Auftraggeber“) und sind für den Inhalt abgeschlossener Verträge allein maßgebend.

Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen vom Auftraggeber, werden selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil und seitens des Lieferanten zurückgewiesen, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Änderung und Ergänzungen eines Vertrages sowie Nebenabreden sind nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt werden.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten grundsätzlich für Verträge mit Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (B2B).

Bei Verträgen mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB (B2C) gelten diese AGB nur, soweit sie nicht zwingenden gesetzlichen Bestimmungen widersprechen.

Im Falle von Widersprüchen gehen die gesetzlichen Verbraucherrechte vor.

§2 Liefer- und Leistungspflicht

Für die Art, den Umfang und den Zeitpunkt der Lieferung/Leistung ist die schriftliche Auftragsbestätigung der SES Smart-Entertainment-Solutions GmbH (Lieferant) allein maßgebend. Zum Angebot gehörige Unterlagen wie z.B. Datenblätter, Systemzeichnungen, Kalkulationen usw. sind nur dann als Maß und Gewicht genau anzusehen, wenn dies ausdrücklich durch den Lieferanten bestätigt wurde.

Die genannten und ggf. zur Verfügung gestellten Unterlagen dürfen ohne Einverständnis des Lieferanten nicht Dritten zugänglich gemacht werden oder auf sonstige Weise missbräuchlich verwendet oder vervielfältigt werden. Wird ein Auftrag nicht erteilt, so sind diese Unterlagen auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben oder ggf. Datenschutz-konform nachweislich zu vernichten.

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist, ist die Installation, Inbetriebnahme und die Erstellung einer projektspezifischen Dokumentation im Lieferpreis nicht enthalten.

§3 Vertragsabschluss

(1)   Alle Angebote des Lieferanten sind freibleibend und unverbindlich.

(2)   Insbesondere Änderungen im Preis, sowie in den technischen Daten, wie z.B. Abmessungen, Gewichtsangaben, Farbe des Produktes, sowie durch den technischen Fortschritt bedingte Konstruktionsänderungen bleiben, sofern sie nicht als verbindlich gekennzeichnet sind, vorbehaltlich.

(3)   Durch die Bestellung der Ware gibt der Kunde verbindlich seine Absicht zum Erwerb der bestellten Artikel bekannt. Der Vertrag wird erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Lieferanten rechtskräftig. Sollte die Lieferung erfolgen, ohne dass zuvor eine schriftliche Auftragsbestätigung versandt wurde, kommt der Vertrag durch die Annahme der Lieferung unter diesen Geschäftsbedingungen zustande.

(4)   Der Vertragsschluss steht unter dem Vorbehalt der korrekten und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch den Zulieferer/Vorlieferanten des Lieferanten.

 

 

§4 Preise und Zahlungsbedingungen

(1)   Die angebotenen Preise des Lieferanten verstehen sich in EURO. Sofern kein Festpreis für die Ware vereinbart ist, werden die am Liefertag gültigen Preise zugrunde gelegt. Die Preise gelten zuzüglich der am Tag der Lieferung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer ab Werk oder dem Auslieferungslager des Lieferanten ohne Montage. Der Versand erfolgt nach freier Wahl des Lieferanten. Fracht, Verladung, Verpackungskosten sowie Versandversicherungen und ggf. notwendige Gebühren wie Zoll bei Exportlieferungen etc. werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.

(2)   Die Zahlungsbedingungen des Lieferanten sehen vor, dass Rechnungsbeträge innerhalb von 14 Tagen fällig und nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu begleichen sind. Der Zahlungseingang gilt als erfolgt, sobald der Betrag dem Konto des Lieferanten gutgeschrieben wurde. Schecks oder Wechsel werden nur zahlungshalber und nach vorheriger Vereinbarung akzeptiert, wobei etwaige Spesen stets zu Lasten des Auftraggebers gehen und sofort fällig sind. Bei verspäteter Zahlung gerät der Auftraggeber automatisch und ohne weitere Mahnung in Verzug. In besonderen Fällen behält sich der Lieferant das Recht vor, eine Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.

(3)   Bezüglich Preisänderungen behält sich der Lieferant vor, die Preise anzupassen, wenn sich Lohn-, Material- oder Vertriebskosten verändern. Der Lieferant wird den Auftraggeber über etwaige Preisänderungen rechtzeitig informieren. Sollte eine Preiserhöhung mehr als 10 % betragen, hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.

(4)   Der Lieferant hält sich offen, Anzahlungen in einer Höhe von bis zu 50% des Gesamtpreises zu verlangen. Die geforderte Anzahlung ist seitens des Auftraggebers innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu leisten.

(5)   Der Auftraggeber steht ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, sofern sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(6)   Der Auftraggeber kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, welche vom Lieferanten bereits anerkannt wurden oder anderweitig rechtskräftig festgestellt worden sind. Ggf. ausstehende Gutschriften berechtigen den Auftraggeber nicht, Zahlungen an den Lieferanten zurückzuhalten.

§5 Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Waren und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Erfüllung jeglicher Ansprüche gegen den Auftraggeber volles Eigentum des Lieferanten. Eine vorherige Pfändungs- und Sicherungsübereignung ist unzulässig.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln. Er hat insbesondere auf eigene Kosten die Ware ausreichend zum Neuwert gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und sonstige Risiken zu versichern und dies auf Verlangen nachzuweisen. Der Auftraggeber tritt bereits jetzt alle Entschädigungsansprüche aus diesen Versicherungen an den Lieferanten ab.

Der Auftraggeber hat die Waren vor Zugriffen und Missbrauch, sowie Diebstahl durch Dritte zu schützen. Sollte ein Dritter Zugriff auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware nehmen oder Rechte an dieser geltend machen, ist der Auftraggeber verpflichtet, uns unverzüglich zu informieren und den Dritten auf unser Eigentum hinzuweisen.

Sofern die Rechte des Lieferanten durch Maßnahmen Dritter, insbesondere Pfändungen und Beschlagnahmen, beeinträchtigt werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Lieferanten unverzüglich hierüber zu unterrichten und alle Auskünfte und Unterlagen zur Wahrung seiner Rechte zur Verfügung zu stellen. Die hiermit verbunden Kosten trägt der Auftraggeber.

§6 Installations-, Inbetriebnahme- und Dokumentationsaufwände

Installations-, Inbetriebnahme- und Dokumentationsaufwände werden, sofern schriftlich im Angebot nicht anderweitig festgelegt, nach Zeitaufwand berechnet. Die jeweils gültigen Verrechnungssätze werden bei Vertragsschluss mitgeteilt. Vom Lieferanten nicht verschuldete Wartezeiten gelten als Arbeitszeit, gleiches gilt für Reisezeiten. Sofern Installations-, Inbetriebnahme- und/oder Reisezeiten auf Verlangen des Auftraggebers zu Zeiten oder Umständen zu erfolgen haben, die tarifliche Zuschläge erfordern, so werden diese entsprechend nach den gültigen Verrechnungssätzen berechnet. Zusätzlich werden im Zusammenhang mit Installations-, Inbetriebnahme, sowie Dokumentationsarbeiten stehende Auslagen (Fahrgeld, Gepäckbeförderung, Handwerkszeug, Kleinmaterial, Bereitstellung von Spezialwerkzeugen sowie Mess- und Prüfgeräten) nach den jeweils gültigen Verrechnungssätzen berechnet. Abrechnungen zu Installations-, Inbetriebnahme- sowie Dokumentationstätigkeiten werden unmittelbar nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

§7 Haftung

Der Lieferant haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungshilfen verursacht wurden. Eine Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es handelt sich um die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere z.B. entgangenen Gewinn, ist ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften in B2C Geschäftsbeziehungen, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz, bleiben unberührt.

§8 Gewährleistung

(1)   Geltungsbereich:

Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen, soweit nicht in diesen AGB ausdrücklich etwas anderes geregelt ist. Diese Regelungen richten sich primär an Unternehmer (§ 14 BGB). Für Verbraucher (§ 13 BGB) gelten zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu Widerruf und Gewährleistung, unberührt.

(2)   Nachbesserung und Ersatzlieferung:

Der Lieferant ist nach seiner Wahl berechtigt, Mängel durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben. Die Nachbesserung oder Ersatzlieferung erfolgt grundsätzlich am Geschäftssitz der SES Smart-Entertainment-Solutions GmbH.

(3)   Transport- und Montagekosten:

Der Auftraggeber trägt die Kosten für Transport, Versand, Ein- und Ausbau sowie sonstige Auslagen, soweit nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart.
Sofern eine Durchführung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung am Projektstandort notwendig ist, erfolgt dies nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung und auf Kosten des Auftraggebers, soweit gesetzlich zulässig.

(4)   Rücktritt und Minderung:

Soweit der Lieferant die Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht binnen einer angemessenen Frist durchführen kann, ist der Auftraggeber berechtigt, gegen Rückgabe der Ware vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Minderung des Kaufpreises zu verlangen.

(5)   Ausschluss von Gewährleistung:

Die Gewährleistung erlischt, sobald der Auftraggeber an dem Leistungsgegenstand eigenmächtige Veränderungen oder sonstige Eingriffe selbst durchführt oder durch Dritte vornehmen lässt.
Eine Gewährleistung für Verschleißteile, unsachgemäße Nutzung oder natürliche Abnutzung ist ausgeschlossen.

 

(6)   Haftungsausschluss:

Schadensersatzansprüche über die gesetzliche Gewährleistung hinaus sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Zwingende Haftungsvorschriften, insbesondere bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bleiben unberührt.

§9 Gerichtsstand, Rechtswahl und Erfüllungsort

(1)   Für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Lieferanten und dem Auftraggeber gilt, auch bei Verträgen mit Auslandsberührung, ausschließlich des Rechts der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2)   Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der des Geschäftssitzes des Lieferanten.

(3)   Ebenso ist der Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis wie u.a. bei Lieferungen und Zahlungen, soweit nichts anderes in schrift-form bestimmt ist, der Geschäftssitz des Lieferanten. 

(4)   Die Verhandlungs- und Vertragssprache ist deutsch.

(5)   Für Verbraucher (B2C) gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.

§10 Widerrufsrecht für Verbraucher (B2C)

Sofern der Auftraggeber Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, steht ihm das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB zu.  Die Einzelheiten, Voraussetzungen und Folgen des Widerrufs sind in der Widerrufsbelehrung geregelt, die Bestandteil dieser AGB ist.  Das Muster-Widerrufsformular wird dem Verbraucher gesondert zur Verfügung gestellt.

§11 Force-Majeure

Der Lieferant haftet nicht für Verzögerungen oder die Unmöglichkeit der Lieferung oder Leistung, soweit diese durch höhere Gewalt oder andere unvorhersehbare, außergewöhnliche und vom Lieferanten nicht zu vertretende Umstände verursacht werden, wie z. B. Naturkatastrophen, Streiks, behördliche Maßnahmen, Energie- oder Rohstoffknappheit, Pandemien oder Lieferengpässe.  Die Leistungspflicht des Lieferanten verlängert sich in diesen Fällen angemessen.

§12 Schlussbestimmungen

(1)   Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

(2)   Alle Änderungen oder Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses selbst.